AGBs

Landgasthaus Hotel zum Wiedbachtal
Allgemeine Geschäftsbedingungen für den Hotelaufnahmevertrag im Landgasthaus Hotel zum Wiedbachtal, Wiedstr. 14,
56305 Döttesfeld (im Weiteren „Hotel“ genannt)

I. Geltungsbereich
1. Diese Geschäftsbedingungen gelten für Verträge über die mietweise Überlassung von Hotelzimmern zur Beherbergung, sowie
alle in diesem Zusammenhang für den Kunden erbrachten weiteren Leistungen und Lieferungen des Hotels.
2. Die Unter- oder Weitervermietung der überlassenen Räumlichkeiten sowie deren Nutzung zu anderen als Beherbergungszwecken bedürfen der vorherigen schriftlichen Zustimmung des Hotels.
3. Der Geltungsbereich dieser Bestimmungen erstreckt sich für die Punkte I. – VII. sowie IX. und X. auch auf durch das Hotel zugemietete Ferienhäuser. Im Weiteren gelten dort die AGB der Vermieter.
4. Geschäftsbedingungen des Kunden finden nur Anwendung, wenn dies vorher vereinbart wurde.

II. Vertragsabschluss, -partner, -haftung; Verjährung
1. Der Vertrag kommt durch die Annahme des Antrags des Kunden durch das Hotel zustande. Dem Hotel steht es frei, die Zimmerbuchung in Textform zu bestätigen.
2. Vertragspartner sind das Hotel und der Kunde. Hat ein Dritter für den Kunden bestellt, haftet er dem Hotel gegenüber zusammen mit dem Kunden als Gesamtschuldner für alle Verpflichtungen aus dem Hotelaufnahmevertrag, sofern dem Hotel eine entsprechende Erklärung des Dritten vorliegt.
3. Bei Unterbringung in einer durch das Hotel zugemieteten Ferienwohnung kommt ein stillschweigender Weitervermittlungsvertrag zustande. Die Abwicklung, Zahlung erfolgt weiterhin durch das Hotel nach Maßgabe dieser Bestimmungen. Eine Unterbringung in einem externen Ferienhaus bedarf der ausdrücklichen Zustimmung des Kunden.
4. Alle Ansprüche gegen das Hotel verjähren grundsätzlich in einem Jahr ab dem gesetzlichen Verjährungsbeginn. Dies gilt nicht bei Schadensersatz- oder sonstigen Ansprüchen, die auf einer vorsätzlichen oder grob Fahrlässigen Pflichtverletzung beruhen

III. Leistungen, Preise, Zahlung, Aufrechnung
1. Das Hotel ist verpflichtet, die vom Kunden gebuchten Zimmer bereitzuhalten und die vereinbarten Leistungen zu erbringen.
2. Der Kunde ist verpflichtet, die für die Zimmerüberlassung und die von ihm in Anspruch genommenen weiteren Leistungen geltenden bzw. vereinbarten Preise des Hotels zu zahlen. Dies gilt auch für vom Kunden veranlasste Leistungen und Auslagen des Hotels an Dritte.
3. Die vereinbarten Preise schließen die jeweilige gesetzliche Mehrwertsteuer ein. Überschreitet der Zeitraum zwischen Vertragsabschluss und Vertragserfüllung 4 Monate und erhöht sich der vom Hotel allgemein für derartige Leistungen berechnete Preis, so kann dieses den vertraglich vereinbarten Preis angemessen, höchstens jedoch um 10%, anheben.
4. Die Preise können vom Hotel ferner geändert werden, wenn der Kunde nachträglich Änderungen der Anzahl der gebuchten
Zimmer, der Leistung des Hotels oder der Aufenthaltsdauer der Gäste wünscht und das Hotel dem zustimmt.
5. Rechnungen des Hotels ohne Fälligkeitsdatum sind binnen 10 Tagen ab Zugang der Rechnung ohne Abzug zahlbar. Das Hotel ist berechtigt, aufgelaufene Forderungen jederzeit fällig zu stellen und unverzügliche Zahlung zu verlangen. Bei Zahlungsverzug ist das Hotel berechtigt, Zinsen in Höhe von 5% über dem jeweiligen Basiszinssatz zu berechnen. Darüber hinaus berechnet das Hotel für jede Mahnung nach Verzugseintritt Mahnkosten in Höhe von 5 €. Dem Kunden bleibt der Nachweis eines niedrigeren, dem Hotel des eines höheren Schadens vorbehalten.
6. Das Hotel ist berechtigt, bei Vertragsschluss eine angemessene Vorauszahlung oder Sicherheitsleistung zu verlangen. Die Höhe der Vorauszahlung und die Zahlungstermine werden im Angebot des Hotels benannt und gelten bei Angebotsannahme durch den Kunden oder eines bevollmächtigten Dritten als vertraglich bindend vereinbart. Zahlungen müssen ausschließlich mittels der vom Hotel akzeptierten Zahlungsmittel und grundsätzlich in Euro erfolgen.
7. Der Kunde kann nur mit einer unstreitigen oder rechtskräftigen Forderung gegenüber einer Forderung des Hotels aufrechnen oder mindern.

IV. Rücktritt des Kunden (Abbestellung, Stornierung)
1. Ein Rücktritt des Kunden von dem mit dem Hotel geschlossenen Vertrag bedarf der schriftlichen Zustimmung des Hotels. Erfolgt diese nicht, so ist der vereinbarte Preis aus dem Vertrag auch dann zu zahlen, wenn der Kunde vertragliche Leistungen nicht in Anspruch nimmt. Dies gilt nicht in Fällen des Leistungsverzuges des Hotels oder einer von ihm zu vertretenden Unmöglichkeit dar Leistungserbringung.
2. Sofern zwischen dem Hotel und dem Kunden ein Termin zum Rücktritt vor Vertrag in Textform vereinbart wurde, kann der Kunde bis dahin vom Vertrag zurücktreten, ohne Zahlungs- oder Schadensersatzansprüche des Hotels auszulösen. Das Rücktrittsrecht des Kunden erlischt, wenn er nicht bis zum vereinbarten Termin sein Recht zum Rücktritt in Textform gegenüber dem Hotel ausübt, sofern nicht ein Fall des Leistungsverzuges des Hotels oder eine von ihm zu vertretende Unmöglichkeit der Leistungserbringung vorliegt. Ist kein Rücktrittstermin vereinbart worden, gelten die vom Hotel festgelegten Stornierungsfristen als Vertragsgrundlage im Sinne dieses Abschnitts.
3. Bei vom Kunden nicht in Anspruch genommenen Zimmern hat das Hotel die Einnahmen aus anderweitiger Vermietung der Zimmer sowie die eingesparten Aufwendungen anzurechnen.
4. Dem Hotel steht es frei, den ihm entstehenden und vom Kunden zu ersetzenden Schaden zu pauschalisieren.
5. Für das Hotel gelten folgende Stornierungsfristen:
a) bis drei Wochen vor Anreise kostenfrei
b) bis zwei Wochen vor Anreise 50% der gebuchten Leistungen
c) bis zum dritten Tag vor Anreise 70% der gebuchten Leistungen
d) ab dem dritten Tag vor Anreise 80% der gebuchten Leistungen
6. Dem Kunden steht der Nachweis frei, dass kein Schaden entstanden oder der dem Hotel entstandene Schaden niedriger als die geforderte Pauschale ist.

V. Rücktritt des Hotels
1. Sofern ein kostenfreies Rücktrittsrecht des Kunden innerhalb einer bestimmten Frist schriftlich vereinbart wurde, ist des Hotel in diesem Zeitraum seinerseits berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten, wenn Anfragen anderer Kunden nach den vertraglich gebuchten Zimmern vorliegen und der Kunde auf Rückfrage des Hotels auf sein Recht zum Rücktritt nicht verzichtet.
2. Wird eine vereinbarte Vorauszahlung auch nach Verstreichen einer vom Hotel gesetzten angemessenen Nachfrist mit Ablehnungsandrohung nicht geleistet, so ist das Hotel ebenfalls zum Rücktritt vom Vertrag berechtigt.
3. Ferner ist das Hotel berechtigt, aus sachlich gerechtfertigtem Grund vorn Vertrag außerordentlich zurückzutreten,
beispielsweise falls
a) höhere Gewalt oder andere vom Hotel nicht zu vertretende Umstände die Erfüllung des Vertrages unmöglich machen;
b) Zimmer unter irreführender oder falscher Angabe wesentlicher Tatsachen, z.B. in der Person des Kunden oder des Zwecks, gebucht werden;
c) das Hotel begründeten Anlass zu der Annahme hat, dass die Inanspruchnahme der Hotelleistung den reibungslosen Geschäftsbetrieb, die Sicherheit oder das Ansehen des Hotels in der Öffentlichkeit gefährden kann, ohne dass dies dem Herrschafts- bzw. Organisationsbereich des Hotels zuzurechnen ist.
d) Tatsachen die Annahme rechtfertigen, dass der Aufenthalt oder Leistungen des Hotels dazu genutzt werden soll, strafbare oder gegen die guten Sitten verstoßende Handlungen durchzuführen oder vorzubereiten
e) ein Verstoß gegen Abschn. 1 „Geltungsbereich“ Absatz 2 vorliegt. In den Fällen c), d) und e) ist das Hotel auch während des Aufenthalts zum sofortigen Rücktritt berechtigt. Der Anspruch auf Vergütung der bis dahin erbrachten Leistungen des Hotels bleibt bestehen, ein Anspruch des Kunden auf Erstattung besteht nicht!
4. Das Hotel hat den Kunden von der Ausübung des Rücktrittsrechts unverzüglich in Kenntnis zu setzen.
5. Bei berechtigtem Rücktritt des Hotels entsteht kein Anspruch des Kunden auf Schadensersatz.

VI. Zimmerbereitstellung, -übergabe, und -rückgabe
1. Der Kunde erwirbt keinen Anspruch auf die Bereitstellung bestimmter Zimmer.
2. Gebuchte Zimmer stehen dem Kunden ab 15.00 Uhr des vereinbarten Anreisetages zur Verfügung. Der Kunde hat keinen
Anspruch auf frühere Bereitstellung.
3. Am vereinbarten Abreisetag sind die Zimmer dem Hotel spätestens um 12.00 Uhr geräumt zur Verfügung zu stellen. Danach kann das Hotel über den ihm dadurch entstehenden Schaden hinaus für die zusätzliche Nutzung des
Zimmers bis 18.00 Uhr 50% des vollen Logispreises (Listenpreises) in Rechnung stellen, ab 18.00 Uhr 100%. Dem Kunden steht es frei, dem Hotel nachzuweisen, dass diesem kein oder ein wesentlich niedrigerer Schaden entstanden ist.

VII. Gutscheineinlösung
1. Eine Barauszahlung eines Gutscheinwertes ist ausgeschlossen.
2. Eine geplante Inanspruchnahme von Hotelleistungen durch
Gutscheineinlösung ist dem Hotel in angemessener Frist vorher anzuzeigen.
Ein über das normale hinausgehende Recht erwirbt der Gutscheininhaber
nicht, die hier vorliegenden Bedingungen sowie sonstige Regelungen des
Hotels gelten gleichermaßen.

VIII. Haftung des Hotels
1. Das Hotel haftet für die Sorgfalt eines ordentlichen Kaufmanns. Diese Haftung ist im nicht leistungstypischen Bereich, jedoch beschränkt auf Leistungsmängel, Schäden, Folgeschäden oder Störungen, die auf Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit des Hotels
zurückzuführen sind. Sollten Störungen oder Mängel an den Leistungen des Hotels auftreten, wird das Hotel bei Kenntnis oder auf unverzügliche Rüge des Kunden bemüht sein, für Abhilfe zu sorgen. Der Kunde ist verpflichtet, das ihm Zumutbare beizutragen, um die Störung zu beheben und einen möglichen Schaden gering zu halten.
2. Für eingebrachte Sachen haftet das Hotel nach den gesetzlichen Bestimmungen, das ist bis zum Hundertfachen des Zimmerpreises, höchstens € 3.500,-, sowie für Geld und Wertgegenstände bis zu € 800,-. Sollten mitgeführte Geld- und Sachwerte diese Obergrenzen übersteigen, ist das dem Hotel gegenüber anzuzeigen und eine schriftliche Verwahrungsvereinbarung
anzufertigen. Das Hotel ist ebenfalls berechtigt, die Aufbewahrung abzulehnen. Haftungsansprüche erlöschen, wenn nicht der
Kunde unverzüglich nach Erlangen der Kenntnis von Verlust, Zerstörung oder Beschädigung dem Hotel Anzeige macht (§ 703 BGB).
3. Zurückgebliebene Sachen werden nur auf Anfrage, Risiko und Kosten des Kunden nachgesandt. Das Hotel bewahrt die Sachen 6 Monate auf. Vor Ablauf der 6 Monate wird der Kunde in angemessener Form an die Eigentums ausgegangen und die Sachen damit als herrenlos im Sinne von § 959 BGB betrachtet. Das Hotel behält sich in diesem Fall die Aneignung i.S.v. § 958 BGB vor.
4. Für die unbeschränkte Haftung des Hotels gelten die gesetzlichen  Bestimmungen.
5. Soweit dem Kunden ein Trocken-oder Unterstellraum jedweder Art, ein Stellplatz in der Garage oder Unterstellraum oder auf einem Hotelparkplatz, auch gegen Entgelt, zur Verfügung gestellt wird, kommt dadurch kein Verwahrungsvertrag zustande. Bei Abhandenkommen oder Beschädigung auf dem Hotelgrundstück abgestellter oder rangierter Kraftfahrzeuge und deren Inhalte, Fahrräder oder Ausrüstungen haftet das Hotel nicht, außer bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit. Dies gilt auch für Erfüllungsgehilfen des Hotels.
6. Nachrichten, Post und Warensendungen für die Gäste werden mit Sorgfalt behandelt. Das Hotel übernimmt die Zustellung, Aufbewahrung und - auf Wunsch - gegen Entgelt die Nachsendung derselben. Schadensersatzansprüche, außer wegen grober Fahrlässigkeit oder Vorsatz, sind ausgeschlossen.
7. Bei Unterbringung in einem Ferienhaus gelten für diesen Absatz die Bestimmungen des jeweiligen Hauses.

IX. Datenerhebung gem. §4 Abs. 1 BDSG
1. Das Hotel erhebt und speichert zur Auftragsabwicklung sowie zum Zweck der zukunftsgerichteten Eigenwerbung, auch unter Zuordnung der Kundendaten zu Kunden-, Angebots- und Aktivitätsgruppen, für die eigenen Hotel- und Gastronomiezwecke personenbezogene Daten der Kunden.
2. Mit Zustandekommen des Beherbungsvertrages und der damit verbundenen Zustimmung zu den AGB stimmt der Kunde freiwillig
im Sinne von § 4a Abs. 1 Satz 3 BDSG dieser Datenerhebung und -speicherung zu.
3. Das Hotel erhebt und speichert personenbezogene Daten nur in dem für das Hotel notwendigen Umfang und nur zu o.a. Zwecken sowie zur Verbesserung und Ausbau von Kundenervice und Qualität sowie zur betriebsinternen Statistik, Ablauf- und Betriebsmanagement.
4. Das Hotel behandelt die Kundendaten mit größter Sorgfalt und Verschwiegenheit und wird in keinem Falle Daten an Dritte weitergeben, veröffentlichen oder zu anderen als den vorgenannten Zwecken verwenden

X. Schlussbestimmung
1. Änderungen oder Ergänzungen des Vertrags, der Antragsannahme oder dieser Geschäftsbedingungen für die Hotelaufnahme sollen schriftlich erfolgen. Einseitige Änderungen oder Ergänzungen durch den Kunden sind unwirksam.
2. Erfüllungs- und Zahlungsort ist der Sitz des Hotels.
3. Ausschließlicher Gerichtsstand - auch für Scheck- und Wechselstreitigkeiten - ist im kaufmännischen Verkehr der Sitz des Hotels. Sofern ein Vertragspartner die Voraussetzung des § 36 Abs. 1 ZPO sowie § 38 Abs. 2 ZPO erfüllt und keinen allgemeinen Gerichtsstand im Inland hat, gilt als Gerichtsstand der Sitz des Hotels.
4. Es gilt deutsches Recht.
5. Sollten einzelne Bestimmungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen für die Hotelaufnahme unwirksam oder nichtig sein oder werden, so wird dadurch die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt. Rechtschreibungsoder sonstige Fehler führen nicht zur Unwirksamkeit einer Bestimmung. Im Übrigen gelten die gesetzlichen Vorschriften.

Stand: 01.06.2014